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   KG, 13.04.2007 - 6 U 20/07   

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https://dejure.org/2007,8838
KG, 13.04.2007 - 6 U 20/07 (https://dejure.org/2007,8838)
KG, Entscheidung vom 13.04.2007 - 6 U 20/07 (https://dejure.org/2007,8838)
KG, Entscheidung vom 13. April 2007 - 6 U 20/07 (https://dejure.org/2007,8838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container eines Transportunternehmers gegen Diebstahl und Raub zur Erfüllung dessen vertraglicher Obliegenheit gegenüber dem Verkehrhaftungsversicherer; Anforderungen an eine Sicherung gegen Diebstahl und ...

  • tis-gdv.de

    Verkehrshaftung/VKH, Obliegenheitsverletzung, Anweisung

  • rabüro.de

    Zur Leistungsfreiheit des Transporthaftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverstosses des Transportunternehmers

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 1 S. 1; ; AVB SH Ziff. 11.1.3; ; AVB SH Ziff. 11.3.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 1 S. 1
    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl des versicherten Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 105 O 80/06
  • KG, 13.04.2007 - 6 U 20/07

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der

    Auszug aus KG, 13.04.2007 - 6 U 20/07
    Vielmehr wird ein durchschnittlicher geschäftskundiger Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen erkennen, dass ihm die vorgenannte Klausel aufgibt, für eine ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen und insbesondere nachts eine ausreichende, angemessene Bewachung sicherzustellen (BGH VersR 2005, 266; VersR 2003, 445 unter II.3.).

    AVB SH abbedungen wurde und gegen die Wirksamkeit der Klausel keine Bedenken bestehen (vgl. BGH VersR 2005, 266).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer;

    Auszug aus KG, 13.04.2007 - 6 U 20/07
    Vielmehr wird ein durchschnittlicher geschäftskundiger Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen erkennen, dass ihm die vorgenannte Klausel aufgibt, für eine ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen und insbesondere nachts eine ausreichende, angemessene Bewachung sicherzustellen (BGH VersR 2005, 266; VersR 2003, 445 unter II.3.).

    Denn immerhin handelte es sich um Stahlblech, das wieder verwendet werden kann; auch Blech (vgl. BGH VersR 2003, 445) - selbst Schrottteile (vgl. BGH VersR 2005 aaO)- sind vor Diebstahl nicht sicher.

  • LG Stuttgart, 02.10.2017 - 44 O 27/17

    Frachtführerhaftung bei Aufliegerentwendung von ungesichertem Gelände

    Das Abstellen eines abgekoppelten und beladenen Trailers auf einem unbewachten Parkplatz ist generell als leichtfertig zu bewerten, zumal das Ankoppeln eines Zugfahrzeuges an einen Trailer kein verdächtiges Verhalten auf einem Parkplatz darstellt (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2009 - 32 O 35/07 - KG Berlin, Urteil vom 13.04.2007 - 6 U 20/07 -).
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